Hinweise zur Vollstreckung von Geldstrafen
Gegen Sie wurde durch rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung eine Geldstrafe verhängt.
Sollten Sie die Geldstrafe bereits vollständig gezahlt haben, brauchen Sie diese Hinweise nicht
weiterzulesen.
Folgen der Nichtzahlung
Wird die Geldstrafe auch nach dem Erhalt einer Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist
gezahlt, ist die Staatsanwaltschaft zur zwangsweisen Beitreibung verpflichtet. Dies kann zum
Beispiel durch Pfändung und Verwertung Ihres beweglichen Vermögens oder Pfändung Ihres
Arbeitseinkommens erfolgen.
Verläuft die Beitreibung erfolglos oder verspricht sie von vornherein keinen Erfolg, wird die
Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Stellen Sie sich nicht freiwillig innerhalb der
in der Ladung zum Strafantritt vorgegebenen Frist, erlässt die Staatsanwaltschaft Haftbefehl.
Zahlungserleichterungen
Sollten Sie die Geldstrafe nicht auf einmal bezahlen können, kann Ihnen zur Vermeidung von
Ersatzfreiheitsstrafe Ratenzahlung oder ausnahmsweise eine vorübergehende Stundung
bewilligt werden. Dabei muss der Strafzweck erhalten bleiben.
Gemeinnützige Arbeit
Falls Sie nicht in der Lage sind, die Geldstrafe in einem angemessenen Zeitraum zu zahlen,
besteht auch die Möglichkeit, durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit die Vollstreckung der
Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Gemeinnützige Arbeit ist unentgeltliche Beschäftigung,
beispielsweise in sozialen Einrichtungen. Die Erbringung gemeinnütziger Arbeit kann nur auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Antragstellung
Zahlungserleichterungen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit können Sie unter Angabe
des Aktenzeichens bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Ihrem Antrag sind Belege über Ihre
aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen.
Weitere Informationen- auch in verschiedenen Sprachen- finden Sie unter:
Further information, also in different languages, can be found at:
De plus amples informations, également en différentes langues, sont disponibles à l'adresse
suivante:
Más información, también en diferentes idiomas, en:
- Hinweise zur Vollstreckung von Geldstrafen
- Information on the enforcement of fines
- Indications relatives à l’exécution d’amendes
- Bilgilendirme Adli Para Cezalarının İnfazı (Türkisch)
- Aanwijzingen betreffende de tenuitvoerlegging van geldstraffen (Niederländisch)
- Avvertenze sull’esecuzione di pene pecuniarie (Italienisch)
- Hướng dẫn thi hành án phạt tiền (Vietnamesisch)
- Indicaciones sobre la ejecución de multas (Spanisch)
- Indicações referentes à execução de sanções pecuniárias (Portugiesisch)
- Indicații privind executarea amenzilor (Rumänisch)
- Information om fuldbyrdelse af bøder(Dänisch)
- UPOZORNĚNÍ k výkonu peněžitého trest (Tschechisch)
- Wskazówki dotyczące egzekwowania kar pieniężnych (Polnisch)
- Информация о взыскании штрафов (Russisch)
- Напомене о наплати новчане казне (Serbisch)
- Указания относно привеждането в изпълнение на наложени глоби(Bulgarisch)
- הסבר בנושא הוצאה לפועל של עונשים כספיים (Hebräisch)
- إرشاداتلتنفيذ عقوبة الغرامات المالية-(Arabisch)
- اطلاعات در مورد اجرای جریمه ها(Persisch)
- د جریمې د پلي کولو په اړه معلومات(Paschtu